Auszug aus unserer Satzung:
§ 7 Die Mitgliederversammlung
1. Ihr gehören an
a) als stimmberechtigte Mitglieder:
b) als beratende Mitglieder:
2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des PJV. Sie hat folgende Aufgaben:
a) Beschlussfassung über die Arbeitsweise des PJV
b) Entgegennahme des Rechenschafts-und Kassenberichts des Leitungsteams
c) Entlastung des Leitungsteams
d) Wahl des Leitungsteams
e) Wahl eines Kassenprüfers
f) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedsgruppen
g) Abstimmung über die Mindestbeiträge
h) Beschlussfassung über die Satzung des PJV
i) Beschlussfassung über die Auflösung des PJV Antragstellung an den PJV-Straubing, um die Einberufung der Mitgliederversammlung
j) Antragstellung an den BDKJ-Kreisverband, um die Einberufung der Kreisversammlung
3. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen.
4. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung hat das Leitungsteam.