Pfarrei St. Josef Straubing
Pfarrei St. Josef Straubing

PJV-Vollversammlung

Auszug aus unserer Satzung: 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

 

 

1. Ihr gehören an

a) als stimmberechtigte Mitglieder:

  • die Einzelmitglieder und die Mitglieder der Mitgliedsgruppen, die mindestens 10 Jahre alt sind.
    • Aktives Wahlrecht gilt für Mitglieder ab 10 Jahren
    • Passives Wahlrecht gilt für Mitglieder ab 14 Jahren
  • die Fördermitglieder
  • die Seelsorger der Pfarrei St. Josef 

 
b) als beratende Mitglieder:

  • ein Mitglied des Leitungsteams des PJV –Straubing oder ein Mitglied des BDKJ-Kreisvorstandes
  • weitere Personen, die von der Mitgliederversammlung selbst bestimmt werden, z.B. pastorale Mitarbeiter der Gemeinde, PGR-Sprecher, Kirchenpfleger 

 
2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des PJV. Sie hat folgende Aufgaben: 

a) Beschlussfassung über die Arbeitsweise des PJV

b) Entgegennahme des Rechenschafts-und Kassenberichts des Leitungsteams

c) Entlastung des Leitungsteams

d) Wahl des Leitungsteams

e) Wahl eines Kassenprüfers

f) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedsgruppen 

g) Abstimmung über die Mindestbeiträge

h) Beschlussfassung über die Satzung des PJV 

i) Beschlussfassung über die Auflösung des PJV Antragstellung an den PJV-Straubing, um die Einberufung der Mitgliederversammlung

j) Antragstellung an den BDKJ-Kreisverband, um die Einberufung der Kreisversammlung  

 

3. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen. 
 
4. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung hat das Leitungsteam.

Druckversion | Sitemap
© Pfarrei St. Josef, Straubing